GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Leistungen der INORES UG (haftungsbeschränkt).

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen INORES und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Technische Angaben können im Rahmen des Zumutbaren angepasst werden.

3. Leistung und Mitwirkung

Umfang, Termine und Ergebnisse richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Pflichtenheft. Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4. Vergütung und Zahlung

Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. INORES kann angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen.

5. Abnahme, Mängel und Haftung

Werkleistungen sind nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. INORES haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt.

6. Schutzrechte und Vertraulichkeit

Vorbestehende Schutzrechte verbleiben bei der jeweiligen Partei. Nutzungsrechte an Projektergebnissen werden im Angebot geregelt. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische und kaufmännische Informationen vertraulich.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von INORES. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: September 2026.